Gesundheitsinstitut_Schwan
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seminar


IHK Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel

-  Kräuterschein

Blüten

 

Dort, wo im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (FAM) gehandelt wird, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass stets mindestens ein „sachkundiger“ Mitarbeiter anwesend sein muss. D.h. auch in Urlaubs- oder Krankheitszeiten, zu jeder Schicht und in jeder Filiale muss stets ein Kollege mit Sachkundenachweis, dem so genannten Kräuterschein, zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Geldstrafen.


Diese Regelung betrifft also Drogeriemärkte, Reformhäuser, den Lebensmitteleinzelhandel (sofern dort FAM verkauft werden), Bioläden, Teegeschäfte, aber auch Märkte für Haustierbedarf und Zoofachhandel (sofern dort freiverkäufliche Tierarzneimittel, wie z.B. Flohhalsbänder, verkauft werden) oder beispielsweise Heilpraktiker, die mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln.
Für Fachkräfte im Einzelhandel ist es eine lohnende Zusatzqualifikation zur Arbeitsplatzsicherung oder beim Branchenwechsel.

 

Blüten


Meine Seminare bereiten auf die theoretischen und praktischen Inhalte der IHK-Prüfung vor und haben Erfolgsquoten von bis zu 100%.

 

Inhalte:

Besondere Unterstützung incl.:

 

Neben den großen Bereichen Arzneimittel-, Sortiments- und Arzneimittelrechtskunde wird besonderer Fokus auf die „schwierigen“ Prüfungsfragen („Fangfragen“) gelegt. Tipps für den beruflichen Arbeitsalltag und Umgang mit den Kunden in diesem Sortimentssegment gebe ich gern. Die Seminare sind teilnehmerorientiert und mit lebendigen Lehrmethoden aufgebaut.

Ich biete Prüfungsvorbereitungen für Einzelpersonen, Kleingruppen und spezielle Firmenangebote.
Die Dauer der Seminare beträgt 3 Tage – Abendtermine und andere Absprachen sind möglich.
Gerne veranstalte ich auch in Ihren Räumen ein Inhouse-Seminar.
Termine nach Vereinbarung.

Ich berate Sie gern!

 

Blüten